Familienrecht

Das Familienrecht stellt einen Teil des Zivilrechts dar. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen Personen einer Familie, d.h. in einer Ehe, in einer Lebenspartnerschaft (normiert im LPartG), zwischen Verwandten oder zwischen einem Vormund und einem Mündel.

Neben der Eheschließung befasst sich das Familienrecht mit Themengebieten wie der Ehescheidung, Sorgerecht, Namensrecht, dem Versorgungsausgleich, sowie dem Umgangsrecht und dem wichtigen Unterhaltsrecht. Als Maßstab zur Berechnung von Unterhaltszahlungen dient bis heute die 1962 vom OLG Düsseldorf eingeführte Düsseldorfer Tabelle.

In Art. 6 GG ist die Beziehung zwischen der Familie und dem Staat selbst in der Funktion eines staatlichen Schutz- und Förderungsgebots als Grundrecht normiert. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert des Schutzes der Familien und des Familienrechtes gegenüber Eingriffe Dritter oder dem Staat selbst.