Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Man unterscheidet zwischen dem Individualarbeitsrecht (einzelner Arbeitnehmer zu Arbeitgeber) und dem Kollektivarbeitsrecht (Verband mehrerer Arbeitnehmer (Gewerkschaft) zu Arbeitgeber).

Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Schwerpunkte des Arbeitsrechts sind unter anderem die Kündigungsschutzklage oder Geltendmachung von Lohnansprüchen. Aber auch bei Beginn des Arbeitsverhältnisses können Probleme auftreten, z.B. bei der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages. Die Verhandlung von Tarifverträgen bildet einen weiteren Schwerpunkt im Arbeitsrecht.

So umfangreich der Arbeitsmarkt selbst und so individuell jeder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist, so abwechslungsreich ist auch das Arbeitsrecht.