Medizinrecht

Das Medizinrecht regelt nicht nur die rechtlichen Beziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten. Es ist vielmehr ein umfangreiches Rechtsgebiet, dass auch die Honorierung von Privatpatienten oder auch den Kassenpatienten umfasst.

 

Ebenfalls zum Medizinrecht gehört das Berufsrecht der Ärzte, insbesondere die Ausbildung, Zulassung und die Kooperationen der Berufsträger. Einen bedeutenden Beratungsbereich im Medizinrecht stellt das Kassenarztrecht unter Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigungen dar.

 

Ein weiterer wichtiger Bereich des Medizinrechts ist das Krankenhausrecht, das Pflegeberufsrecht und das Apothekerrecht.

 

Damit stellt das Medizinrecht insgesamt ein umfangreiches Rechtsgebiet dar, in dem wir Sie durch unser fundiertes Wissen als Fachanwälte sachgerecht und lösungsorientiert beraten können.