Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der der ausführenden Staatsgewalt (Exekutive), insbesondere der Staatsverwaltung und als solches – neben dem Staatsrecht – Teil des öffentlichen Rechts.

 

Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht).

 

Damit Sie als Bürger in dieser Rechtsbeziehung zum Staat nicht alleine dastehen, bedarf es einer kompetenten Begleitung durch die vielfältigen Bereiche des Verwaltungsrechts, die wir Ihnen durch unsere Spezialisierung auf das Verwaltungsrecht als Fachanwalt zielgerichtet anbieten.