Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentümergesetz dagegen beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung mehrere Wohnungsmiteigentümer einer Eigentumswohnung. Dabei geht es auch um die Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamteigentums und den Ablauf und die Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung.