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Arbeitsrecht

Kündigung, Abfindung, Abmahnung: Wenn es um Ihren Arbeitsplatz geht, zählen Fristen und klare Ansagen. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Südpfalz.

Ihre Situation

Kündigung im Briefkasten? Jetzt zählt jeder Tag.

Gegen eine Kündigung können Sie nur drei Wochen lang Kündigungsschutzklage erheben – danach gilt sie fast immer als wirksam. Auch bei Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder ausstehendem Lohn gilt: je früher die Einschätzung, desto besser Ihre Position.

Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch klar, welche Chancen bestehen, was es kostet und ob sich ein Vorgehen lohnt – verständlich und ohne Paragrafendeutsch.

Dabei helfen wir Ihnen

Typische Fälle

Womit Mandanten zu uns kommen.

Die häufigsten Anliegen im Arbeitsrecht – und was wir dabei für Sie tun.

Kündigung erhalten

Fristlos oder ordentlich – wir prüfen die Wirksamkeit und verhandeln Abfindung oder Weiterbeschäftigung.

Aufhebungsvertrag

Nicht unterschreiben, bevor wir draufgeschaut haben: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden.

Abmahnung

Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte und Absicherung für den Wiederholungsfall.

Lohn & Überstunden

Ausstehende Vergütung beziffern, geltend machen und notfalls einklagen.

Arbeitszeugnis

Zeugniscode entschlüsseln, Note und Formulierungen korrigieren lassen.

Für Arbeitgeber

Rechtssichere Verträge, Kündigungen und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

So läuft Ihr Fall ab

In drei Schritten zur Lösung.

01

Ersteinschätzung

Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, und was es kostet.

02

Strategie & Fristen

Wir sichern alle Fristen, fordern Unterlagen an und legen mit Ihnen die Strategie fest – außergerichtlich oder vor Gericht.

03

Durchsetzung

Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Gericht – bis zur Einigung oder zum Urteil.

Ihre Ansprechpartner

Zuständig für Arbeitsrecht.

HK

Helmut Konrad

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Advojur stich

Roland Stich

Rechtsanwalt · Schwerpunkt Arbeitsrecht

Häufige Fragen

Bevor Sie uns schreiben.

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Nur innerhalb dieser Frist können Sie Kündigungsschutzklage erheben – danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird eine Abfindung meist im Kündigungsschutzverfahren verhandelt – die Höhe hängt von Betriebszugehörigkeit, Erfolgsaussichten und Verhandlungsgeschick ab.

Im ersten Gespräch sagen wir Ihnen, womit Sie rechnen müssen, und prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – auch wenn sie gewinnt.

Erst nach Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und verzichtet oft auf Ansprüche, die Ihnen zustehen.

Kündigung erhalten? Sprechen Sie uns an, bevor die Frist läuft.

Kurze Ersteinschätzung, klare Auskunft zu Kosten und nächsten Schritten. Unverbindlich.

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